Sie haben eine Kündigung erhalten? Wie geht es jetzt weiter? Was müssen Sie beachten?
Nach einer Kündigung muss schnell reagiert werden! Innerhalb von drei Wochen muss die Kündigungsschutzklage erhoben werden. Vereinbaren Sie daher schnellstmöglich einen Termin mit uns.
WIR UNTERSTÜTZEN SIE BEI ALLEN RECHTLICHEN FRAGEN NACH EINER KÜNDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES.
Wir beraten Sie, welche Rechte Sie haben, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Abfindung zusteht oder ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist.
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage trägt entweder Ihre Rechtsschutzversicherung oder Sie können Prozesskostenhilfe beantragen.
Wir stellen die Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung ober geben Ihnen Hinweise zur Beantragung von Prozesskostenhilfe.
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Beachten Sie: Bei Ausspruch einer Kündigung entfällt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Wir sagen Ihnen, wie Sie das vermeiden können.
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Ist die ausgesprochene Kündigung rechtmässig? Wir prüfen das für Sie.
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Kann ich weiterbeschäftigt werden? Wir finden die beste Lösung für Sie.
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Wie bekomme ich die maximale Abfindung? Wir geben Ihnen die richtigen Tipps.
Spezialisierte Rechtsanwälte prüfen Ihre Erfolgsaussichten.
Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf:
Sie können uns alle Unterlagen elektronisch übersenden.
Nach Mandatsannahme legen wir für Sie eine Onlineakte an. Über diese können Sie uns Unterlagen übersenden und den Bearbeitungsfortschritt sehen.
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